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Services & Information für Journalisten
Akkreditierung
Allgemeiner Hinweis:
Zur A+A 2011 wird keine Vorabakkreditierung durchgeführt. Es findet kein Vorabversand von Pressetickets statt. Während der A+A 2011 wird die Akkreditierung von Medienvertretern in allen Eingangsbereichen an entsprechend gekennzeichneten Pressecountern sowie im Messe Center/ Presse Center (EG/ 1. OG) vorgenommen.
Akkreditiert werden:- Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland:
Deutsche Journalisten Union
Deutscher Fachjournalisten-Verband
Deutscher Journalisten Verband
Jugendpresse Deutschland e. V.
Verband der Zeitschriftenverleger
ver.di
Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
- Alle ausländischen Pressevertreter, die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Vorlage des Impressums etc.. Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.).
- Ausweisinhaber von Fachverbänden wie FSP, UIPRE, TELI, VDM, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC, VDMJ usw., soweit diese mit der Messe Düsseldorf kooperieren.
- Journalisten,
die den Auftrag einer Redaktion (Original-Briefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch namentlich gekennzeichnete Belege neueren Datums legitimieren können;
die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind;
deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen /-abrechnungen neueren Datums hervorgeht.
- Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution oder ein ausstellendes Unternehmen tätig sind.
- Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände. Dazu kommt bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Behindertenausweis).
- Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation.
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA) usw..
- Personen mit Presseausweisen von Verbänden und Organisationen, die nicht von der Innenministerkonferenz anerkannt werden.
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion.
- Personen mit abgelaufenem Presseausweis.
- Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden auf Grund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z. B. "bild.de" / "rp-online.de" / "welt.de" / "spiegel.de" (...)








