A+A Schutzausrüstung verschiedener Berufsgruppen
Es gibt verschiedene Arten von Ausrüstungen für den persönlichen Schutz, die für verschiedene Personengruppen je nach der Art ihrer Arbeit und den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, geeignet sind. Bei der A+A finden Sie Hersteller von PSA spezifisch für folgende Berufsgruppen:
- Bauarbeiter: Schutzhelme, Sicherheitsstiefel, Schutzbrillen, Gehörschutz und Schutzhandschuhe.
- Labortechniker: Chemikalienschutzanzüge, Säureschutzkleidung, Hautschutzmittel, Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen und Überschuhe.
- Krankenhauspersonal: Einwegbekleidung, Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen und Schutzhauben.
- Feuerwehrleute: Atemschutzmasken, Stahlkappenstiefel, Hitzeschutzkleidung, Funktionswäsche und Rettungswesten.
Weitere Schutzausrüstung umfassen:
Sandstrahlerkleidung, Schweißerschutzkleidung, Kälteschutzkleidung, Systemanbieter PSA, Warnkleidung, Wetterschutzkleidung, Wearable Technologies/Smart PSA, Anseilschutz / Absturzsicherung.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Schutzausrüstung für den Benutzer geeignet ist und den Standards entspricht. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit der notwendigen PSA auszustatten und sicherzustellen, dass sie wissen, wie man sie benutzt und wartet. Die Bereitstellung der Ausrüstung allein genügt aber noch nicht: Mitarbeiter sollten vor der Benutzung geschult werden, um zu erkennen, wann PSA benötigt wird, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden.
PSA-Verordnung
Die PSA-Verordnung (Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen) ist ein deutsches Gesetz, das eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Kraft gesetzt hat. Ziel der Verordnung ist es, die Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und die Benutzung geeigneter Schutzausrüstungen zu fördern.
Um eine wirksame Arbeitsschutzpolitik umzusetzen, muss bei der Berufsausübung das Gesetz berücksichtigt werden. Die PSA-Verordnung legt die grundlegenden Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzausrüstungen fest und ist so konzipiert, dass sie Gewährleistungsvorschriften enthält.
Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) anwenden. Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt zur Ermittlung von Risiken und zur Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen. Das Tragen von PSA ist eine dieser Schutzmaßnahmen, aber es muss gewährleistet werden, dass alle PSA dem Standard der CE-Kennzeichnung entspricht.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist eine Organisation, die speziell für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zuständig ist. Die DGUV bietet Unternehmen Empfehlungen und Unterstützung bei der Umsetzung der PSA-Verordnung an.
Die PSA-Verordnung ist ein wichtiger Aspekt der europäischen Arbeitsschutzpolitik und hat es ermöglicht, den Schutz der Arbeitnehmer durch Schutzausrüstungen zu verbessern. Die Verordnung ist ständigen Überprüfungen und Anpassungen unterworfen, um sicherzustellen, dass sie immer den neuesten Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht wird.“